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UNSERE Tätigkeit

In den Ursprüngen des Maklerwesens durften nur beeidigte Makler für ihre Mandanten tätig werden. Aus dem Jahr 1567 stammt der älteste Beleg für die Pflicht zur Leistung eines Eides, der die Amtswürde eines Maklers unterstreichen sollte. So hatten vom Makler ausgestellte Urkunden dieselbe Beweislast wie die der Notare. Auch finden sich Spuren der Existenz in der Hamburgischen Maklerverordnung von 1654, in der Versicherungsmakler als Makler in "Assecurants" genannt werden. 
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Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter (z. B. Bezirkskommissaren, Vertrauensleuten, Haupt- und Generalagenten) ist ein Versicherungsmakler auch heute noch kraft Gesetz der Interessenvertreter und treuhänderische Sachwalter seiner Mandanten. Andere Personen mit diesem Status sind z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare.


Unser Gastgewerbe-Experte
Frank Heidemann


Frank Heidemann stammt aus einer alteingesessenen Gastronomie-Familie. Er ist gelernter "Hotelfachmann (IHK)", „Staatlich geprüfter Betriebswirt (Hotel- und Gaststättenwesen)“ und „Versicherungsfachmann (BWV)“ und war selbst viele Jahre erfolgreich im Gastgewerbe tätig (vom Hotelpagen, über den Stellv. Empfangsschef, bis zum Verkaufsdirektor). Seit über 25 Jahren berät und versichert Herr Heidemann Gastronomie- und Hotelbetriebe.

Unsere Experten optimieren auch Ihren Versicherungsschutz. Gern erwarten wir Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

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