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HERZLICH WILLKOMMEN BEI DER
HEIDEMANN & GASTRO Versicherungsmakler GMBH!


Schön, dass Sie zu uns gefunden haben! 

Die HEIDEMANN & GASTRO Versicherungsmakler GmbH ist seit über 20 Jahren ein vertrauensvoller Partner für kleine und mittlere Unternehmen. Mit dem Schwerpunkt "Hospitality/Gastgewerbe" unterstützen wir viele Unternehmen in Hamburg, Schleswig-Holstein und ganz Deutschland, die passenden Versicherungen und Versicherungsgesellschaften für ihre Bedürfnisse zu finden. Unsere Mandanten betreuen wir auch im privaten Bereich von A, wie Autoversicherung, bis Z, wie Zahnzusatzversicherung.


Als Versicherungsmakler genießen wir seit vielen Jahren das Vertrauen unserer Gastrokunden. Durch Empfehlungen und andere glückliche Umstände verlassen sich aber auch immer mehr andere Betriebe auf unsere Expertise. Dazu gehören u.a. Handwerksbetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Tanzschulen, Ärzte, Fitness-Studios und Golfclubs.

Hospitality
Honorarberatung
Hospitality / Gastgewerbe
Honorarberatung
Mietkautionsversicherung

Unser MAKLERSTATUS, Ihr Vorteil!


Als Versicherungsmakler sind wir an keine Versicherungen gebunden. So können Sie sicher sein, dass unsere Angebote allein Ihrem Wohl entsprechen und Ihnen genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden. Der Unterschied zu den Versicherungsvertretern (z.B. Bezirkskommissare, Vertrauensleute, Haupt- und Generalagenten) liegt auf der Hand: Als Versicherungsmakler sind wir kraft Gesetz verpflichtet, Ihre Interessen über allen anderen zu vertreten. Das bedeutet, dass wir eine ähnliche Stellung wie z.B. Notare, Steuerberater und Rechtsanwälte haben, und macht uns zu Ihrem treuhänderischen Sachwalter, den Sie jederzeit und ohne Kosten in Anspruch nehmen können. Probieren Sie uns selbst aus und fordern Sie unser Vergleichsangebot an. 

Und nicht nur das: Auch im Schadenfall sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Müssen Sie einen Versicherungsschaden geltend machen, unterstützen wir Sie bei den Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften und sorgen dafür, dass Sie ihre Ansprüche durchsetzen können. Hierzu gehören auch die Besichtigung des Schadenortes und die Wahrnehmung gemeinsamer Termine mit den an der Schadenbearbeitung beteiligten Personen (z. B. Schadenregulierer der Versicherung, unabhängige Sachverständige, dem Vermieter, der Feuerwehr). Selbstverständlich gehört auch die regelmäßige Überprüfung Ihrer Versicherungen zu unseren Aufgaben.

Der entscheidende Unterschied:
EIn Versicherungsmakler ist Ihr Interessenvertreter


Ein Versicherungsmakler ist aufgrund seiner Ungebundenheit der Interessenvertreter und Sachwalter des Versicherungsnehmers. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes sind Sachwalter Personen, die wegen ihrer besonderen Sachkunde in hohem Maße das persönliche Vertrauen des Vertragspartners in Anspruch nehmen und diesem erst dadurch die Gewähr für eine ordnungsgemäße Durchführung riskanter Geschäfte geben (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes, BGHZ 13, 313; 70, 337). Aus diesem Grund ist eine Abhängigkeit zum Versicherer für den Versicherungsmakler unvereinbar, da er für die häufig komplexen Risikosituationen seiner Mandanten passenden Versicherungsschutz sucht. Hierfür vergleicht er die Angebote diverser Gesellschaften im Hinblick auf Preis und Leistung.
Hingegen ist ein Versicherungsvertreter, gleich ob er selbständig oder angestellt ist, Teil der Außendienstorganisation des Versicherers. Er ist dessen Repräsentant und auch im Rechtssinne in bestimmtem Umfang sein Vertreter. Ihm ist es in der Regel untersagt, Angebote anderer Versicherungen anzusprechen, selbst wenn ihm bekannt ist, dass diese erheblich leistungsfähiger und preiswerter sind. Falls seine Gesellschaft das gewünschte Versicherungsprodukt nicht anbietet, wird bzw. darf er Ihnen keine Alternative bei einer anderen Versicherung empfehlen. Nur in ganz seltenen Fällen, z. B. wenn ein wichtiger Kunde mit Kündigung droht, wird er sich einer sogenannten "Ventillösung" bedienen und unter Provisionsverzicht das Produkt einer anderen Gesellschaft vermitteln. Oft nennen sich diese Vermittler Vertrauensleute, Bezirkskommissare, Experten oder Generalagenten, auch wenn diese Bezeichnungen irreführend sind.


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